Es war eines dieser Lektüreerlebnis, die mich in helle Aufregung versetzten, sodass mein samstäglicher Aufwachprozess wesentlich verkürzt wurde: Benvenuto Cellini, seines Zeichens Vertreter des Manierismus, könne prototypisch als Rollenbild für Künstler der Kategorie Spacey gelten, so Kia Vahland in der Süddeutschen Zeitung in dem Artikel “Geniale Täter”. Der feuilletonistische Kurzschluss erfolgt mittels einer griffigen These zwischen päpstlichem Rom und dem Hollywood von heute. Einerseits liefert er so eine Quasi-Erklärung zu der aktuellen #Metoo-Debatte, andererseits aber bedient er hemmungslos Klischees.
In seiner Autobiografie, niedergeschrieben ab 1557, gefällt sich Cellini in Allmachtsphantasien, die von gewalttätigen Übergriffen bis hin zu mehrfachem Mord reichen. Insbesondere sein Modell, Caterina, quälte und vergewaltigte er. Historische Quellen bestätigen die Übergriffe genauso, wie sie zeigen, dass Cellini von der Obrigkeit geschützt wurde und daher keine juristischen Konsequenzen zu befürchten hatte.
Problematisch ist meines Erachtens ist die Verknüpfung von Ereignissen der frühen Neuzeit und der Gegenwart. So schreibt die Autorin:
“Dieses Ekelpaket aus der italienischen Spätrenaissance hat einigen Anteil an der modernen Vorstellung, Genie und Verbrechen bedingten einander.”
Auch werden die doch grundverschiedenen Sphären, Filmindustrie und Kunstbetrieb, im Artikel unter dem Generaltopos des Künstlertums vermengt. Für unwahrscheinlich halte ich, dass Akteure wie Spacey sich im Zusammenhang mit ihren Übergriffen mit ihrer Rolle als Künstler auseinandergesetzt haben. Auch denke ich nicht, dass die Cellini-Biografie dafür konkret eine Rolle gespielt hat, wie dies der Artikel suggeriert.
Ebenso möchte ich gegen die die nachträgliche Kriminalisierung eines ganzen Berufsstandes argumentieren. Im Laufe des späten 19. Jahrhunderts wurden mehrere Verknüpfungen zwischen psychischen Erkrankungen, Verbrechen und Kunstausübung hergestellt. Diese Argumentation schlug sich nicht zuletzt in entsprechenden Gerichtsverfahren nieder, die aus den 1910er und 20er-Jahren überliefert sind. Mehrere Verfahren wurden etwa wegen „Unzüchtigkeit und Unsittlichkeit“ gegen Otto Dix angestrengt. Diese Prozesse befeuerten eine mediale Debatte, in der die Künstler kriminalisiert wurden. Gleichzeitig widmeten sich diese den abgründigen Sphären des Verbrechens, des Milieus und der Halbwelt. Parallel dazu findet die Aufwertung von Kunst psychisch Kranker bzw. der Kunst von Kindern, die wiederum die Künstler beeinflusst.
Mit Blick auf die Ausstellung und die Aktion „Entartete Kunst“ fällt auf, dass die unterstellte Gefährlichkeit ein Hauptargument gegen die inkriminierte Kunst ist. Skandalträchtiges aus den 1920er-Jahren wird wieder aktualisiert. Der Kunst wird alles Abgründige ausgetrieben, simultan dazu wird der Geniekult forciert.
Der Kult um den – männlichen – Genius ist ein Kind der Romantik, der sich im 19. Jahrhundert festsetzt und beständig reaktiviert wird. Kein Geringerer als Goethe nämlich war es, der die Cellini-Biografie entdeckte, ins Deutsche übertrug und damit in den hiesigen Diskurs einführte. Die Autobiografie des Künstlers wurde überhaupt erst im 17. Jahrhundert verlegt, denn gar so offen, wie es nachträglich den Anschein hat, wollte der Autor zu Lebzeiten dann doch kein Selbstzeugnis ablegen.
Mit Büchern, wie Cesare Lombrosos Genio e Follia wird die abgründige Seite des Genies hervorgehoben. Künstler, wie Vincent van Gogh, die sich zu Lebzeiten in psychischer Behandlung befanden, scheinen Lombrosos These von der Nähe von Genie und Wahnsinn zu bestätigen.
Ich möchte auf van Goghs cholerisches Temperament verweisen. Überliefert sind gewalttätige Auseinandersetzungen bis hin zur Selbstverstümmelung. Anlass des Streits, die mit dem berühmten abgeschnittenen Ohr endete, war die Auseinandersetzung mit Paul Gauguin in der südfranzösischen Künstler-WG. Während die Kommune scheiterte, ließ letzterer seine Familie in Paris zurück, um auf Tahiti als Aussteiger mit minderjährigen Mädchen zusammenzuleben. Der Pädophilie-Verdacht drängt sich ebenfalls bei Ernst Ludwig Kirchner auf. Ein rezenteres Beispiel ist die Muehl-Kommune, in der systematisch Missbrauch betrieben wurde, die schließlich juristische Konsequenzen haben sollte.
Aktuell werden in der #Metoo-Debatte Machtdispositive verhandelt. Bei sexueller Belästigung geht es selten um Sex, noch weniger um Erotik, nicht darum, Beziehungen einzugehen, sondern es geht um Machtausübung und Machtmissbrauch. Diese Konstellation ist allerdings branchenübergreifend. Cellini wie Gauguin übten Macht über junge Modelle aus, die ihnen sozial nicht ebenbürtig waren.
Richtig ist, dass die Institutionen, die Kunst präsentieren, in der Regel diesen soziologischen Kontext gerne ausblenden und auf den ideellen Gehalt der Werke fokussieren. Das künstlerische Werk wird nicht selten isoliert betrachtet. Kia Vahland plädiert dafür, die Sphäre der Kunstausübung nicht als rechtsfreien Raum zu betrachten:
“Vielleicht sollte man Verbrecher, ob Künstler oder nicht, mit juristischem Augenmaß beurteilen. Und ihnen nicht symbolisch die Köpfe abschlagen, wie es Cellinis Perseus in der Loggia dei Lanzi von Florenz mit der Medusa tut. Sondern ihnen wie allen anderen einen fairen Prozess machen.”
In einer liberalen Gesellschaft mit funktionierendem Rechtssystem sollte dies allerdings nicht zur Diskussion stehen. Die Frage stellt sich aber, was die Konsequenzen einer kritischen Betrachtung von Kunst sind. Ob Formen der Zensur der richtige Weg sind, bleibt zu bezweifeln – dagegen plädiert auch Vahland. Gerade dieser Auslöschungsprozess aber manifestiert sich ja gerade an der künstlerischen Identität Kevin Spaceys, die sich keinesfalls als unantastbar erweist. Mehr als Weinstein, er ein Macher im Hintergrund ist, eignet sich die Person Spaceys, die eine Projektionsfläche für das Publikum ist, als Zielscheibe.
Im Unterschied zu historischen Vorfällen sind nur die aktuellen Missbrauchsvorwürfe justiziabel. Eine nachträgliche Aburteilung erscheint mir problematisch, da man mit eingeschränkten Fakten der historischen Überlieferung auskommen muss. Dabei plädiere ich für eine differenzierte Bewertung und Betrachtung des Einzelfalles. Gerade in der historischen Perspektive zeigt sich die historische Verankerung und die Latenz patriarchaler Systeme, an der sich die gegenwärtige Gesellschaft immer noch abzuarbeiten hat.
#Metoo macht genau das deutlich. Die Debatte leuchtet alle Facetten sexualisierter Übergriffe bis hin zur Gewalt aus. Sie zeigt, wie tief sexistische Einstellungen in unserer Gesellschaft verankert sind. Bei aller moralischen Überheblichkeit zeichnet sich der Kunstbetrieb insbesondere durch einen gelebten Chauvinismus aus. Primär ist daher die Aufgabe, sich mit den gegenwärtigen Problemen auseinanderzusetzen. Historische Perspektiven können dabei erhellend sein, sie lenken aber auch ab.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Maria Männig (14. November 2017). Von Cellini zu #Metoo: Eine Replik. ART[in]CRISIS. Abgerufen am 21. September 2024 von https://doi.org/10.58079/czuk